06 Nov KG Berlin erkennt Auslandsbeurkundung der Verschmelzung zweier GmbHs an
Am 26.7.2018 hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass die Beurkundung des Verschmelzungsvertrags und der Verschmelzungsbeschlüsse für die Verschmelzung zweier deutscher GmbHs durch einen Schweizer Notar im Kanton Basel-Stadt wirksam und deshalb im deutschen Handelsregister einzutragen ist (Az. 22 W 2/18). Die rechtskräftige Entscheidung erging im...