KG Berlin erkennt Auslands­beurkundung der Verschmelzung zweier GmbHs an

Am 26.7.2018 hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass die Beurkundung des Verschmelzungsvertrags und der Verschmelzungsbeschlüsse für die Verschmelzung zweier deutscher GmbHs durch einen Schweizer Notar im Kanton Basel-Stadt wirksam und deshalb im deutschen Handelsregister einzutragen ist (Az. 22 W 2/18). Die rechtskräftige Entscheidung erging im Einklang mit einer vorherigen Entscheidung desselben Gerichts vom 24.1.2018, die JP Rechtsanwälte in einem älteren Beitrag bereits beleuchtet hat.

Die neuerliche Entscheidung bestärkt die Auslands­beurkundung in der Schweiz weiter. Unter bestimmten Umständen kommt die Beurkundung von Rechtsgeschäften, die die Verfassung der GmbH betreffen (z.B. Gründung, Umwandlung, Satzungsänderung) in bestimmten Kantonen der Schweiz in Betracht, insbesondere, wenn die Geschäftswerte besonders hoch sind.

Mario Lindner


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