DR. JAN STOPPEL
Rechtsanwalt | Partner
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Dr. Jan Filip Stoppel ist seit Januar 2021 Partner bei JP Rechtsanwälte mit Sitz in Köln. Er arbeitet seit über 13 Jahren als Rechtsanwalt und ist auf die Bereiche KapitalmarktrechtGesellschaftsrecht / M&A, Immobilienwirtschaftsrecht und Finanzierung spezialisiert.

Vor seinem Eintritt bei JP Rechtsanwälte im Jahr 2021 arbeitete er über 6 Jahre als Rechtsanwalt bei der internationalen Kanzlei DLA Piper in Köln sowie fast sieben Jahre als Syndikusanwalt bzw. Geschäftsführer einer namhaften Kapitalverwaltungsgesellschaft für offene und geschlossene Immobilienfonds.

Kapitalmarktrecht

Im Bereich des Kapitalmarktrechts beraten wir Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Strukturierung und Auflage von offenen und geschlossenen Investmentvermögen sowie zu sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem regulatorischen Umfeld der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Alternativen Investmentfonds. Zudem sind wir ein kompetenter und erfahrener Ansprechpartner für die operative Umsetzung der vielfältigen regulatorischen Anforderungen (Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation, Datenschutz, Geldwäscheprävention, Digitalisierung von Prozessen etc.).

Institutionelle Investoren oder Family Offices beraten wir bei der Anlage in Investmentvermögen, Co-Investments, Club-Deals etc.

Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht sind wir umfassender Ansprech­partner für Unternehmen und Unternehmer in sämtlichen Fragen des Kapital- und Personen­gesellschafts­rechts. Wir begleiten Gesellschaften u. a. bei der rechtlichen Ausgestaltung des kaufmännischen Geschäfts­betriebs und der Entwicklung der inner­gesell­schaftlichen Strukturen (Gestaltung von Gesellschafts­verträgen, Gesellschafter­vereinbarungen, Geschäfts­ordnungen etc.) sowie bei Veränderungen der Gesellschafter­struktur. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei allen register­rechtlichen Frage­stellungen.

Mergers & Acquisitions

Wir begleiten unsere Mandanten umfassend bei Unternehmens­käufen und -verkäufen, Beteiligungs­erwerben sowie Unternehmens­zusammen­schlüssen. Unsere Beratung umfasst den gesamten Transaktions­prozess von der Planung und Strukturierung über die Durchführung bis hin zur Implementierung. Wir führen effiziente Due Diligence durch, entwerfen und verhandeln die Transaktions­dokumentation und begleiten den Prozess nach dem Vollzug der Transaktion. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit für Mandanten liegt in der umfassenden Beratung zu sämtlichen Fragestellungen im Zusammen­hang mit Kooperationen und Joint Ventures.

Immobilienwirtschaftsrecht

Eine weitere Kernkompetenz von JP stellt das Immobilienwirtschaftsrecht dar. Wir sind umfassender Ansprechpartner unserer Mandanten bei Immobilientransaktionen (Planung und Durchführung von Asset Deals und Share Deals, Due Diligence Prüfungen, Absichtserklärungen / Letter of Intent, Kaufverträge etc.), bei Projektentwicklungen, bei der Erstellung und Verhandlung von gewerblichen Mietverträgen sowie bei Immobilienfinanzierungen (von Term Sheet-Verhandlung über die Erstellung und Verhandlung sämtlicher Finanzierungsdokumente bis zur aktiven Begleitung der Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen).

Finanzierung

Im Bereich Finanzierungsrecht beraten wir Akquisitions- und Immobilienfinanzierungen und die entsprechenden Sicherheitenverträge sowie Umfinanzierungen oder Prolongationen von bestehenden Finanzierungen.

Veröffentlichungen

·       Die Reichweite der Heilung bei fehlerhafter Beurkundung von Anteilskaufverträgen, GmbHR 2010, 255

·       Vinkulierungsklauseln bei der Vorgesellschaft und bei Umwandlungen, WM 2008, 147

·       Insiderrecht (§ 13) und Ad-hoc Publizität (§ 14) in: Grunewald/Schlitt (Hrsg.), Einführung in das Kapitalmarktrecht, Beck, 3. Aufl. 2014

·       Das System des Wiederverkaufsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Mängelhaftung durch den Wiederverkäufer, JZ 2007, 218

·       Zum Verhältnis von § 284 BGB zu den Regelugen über die Rücktrittsfolgen, ZGS 2006, 254

·       Untersuchungspflichten auf Verkäuferseite im Zusammenspiel mit Untersuchungsobliegenheiten auf Käuferseite, ZGS 2006, 49

·       Der Ersatz frustrierter Aufwendungen nach § 284 BGB, AcP 2004, 81

·       Die beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit nach neuem Schuldrecht, JURA 2003, 224

·       Die Rechte des Käufers nach Lieferung einer mangelhaften Montageanleitung, VuR 2003, 176

·       Der Ersatz frustrierter Aufwendungen nach § 284 BGB, Diss. Köln, 2003

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