Egeria hat die international agierende Isoplus-Gruppe erworben.
JP Rechtsanwälte hat unter der Federführung des Partners Dr. Jan Stoppel die Eigentümerfamilie bei der Transaktion beraten. JP Rechtsanwälte wurde im Rahmen der Freigabe der Transaktion durch die Europäische Kommission sowie bei internationalen Rechtsfragen durch DLA Piper UK LLP unterstützt. Die steuerliche Beratung erfolgte von Holthoff-Pförtner Wassermann, Essen.
Isoplus ist ein führender Anbieter von wärmeisolierten Rohrsystemen, hauptsächlich für die Fernwärmeversorgung. Isoplus wurde 1974 gegründet und hat sich zu einem Marktführer auf dem europäischen Fernwärmemarkt entwickelt. Das Unternehmen betreibt 8 Produktionsstandorte, beschäftigt ca. 1.200 Mitarbeiter und ist in über 30 Ländern aktiv.
Egeria ist eine unabhängige paneuropäische Investmentgesellschaft, die 1997 gegründet wurde und sich auf mittelständische Unternehmen konzentriert.
Berater Verkäufer: JP Rechtsanwälte
Dr. Jan Stoppel, Partner (M&A, Gesellschaftsrecht, Federführung)
Dr. Jens-Peter Eickhoff, Partner (M&A, Gesellschaftsrecht)
Holthoff-Pförtner Wassermann
Prof. Dr. Bernd Wassermann, Partner (Steuerliche Beratung, Federführung)
Dr. Boris Heller, Partner (Steuerliche Beratung)
DLA Piper UK LLP
Fabian Mühlen, Partner (Gesamtkoordination DLA Piper)
Semin O, Partner (Kartellrecht)
Die Hahn Gruppe hat für ihren institutionellen Fonds HAHN German Retail Fund IV ein Fachmarktzentrum in Bad Segeberg erworben.
JP Rechtsanwälte hat unter der Federführung von Partner Dr. Jan Stoppel die Hahn Gruppe bei dem Erwerb begleitet.
Der Erwerb der Immobilie erfolgte für den offenen Spezial-AIF HAHN German Retail Fund IV.
Die Hahn Gruppe ist seit 1982 als Asset und Investment Manager tätig. Sie ist auf versorgungsorientierte Handels- und Mixed-Use-Immobilien spezilisiert.
Rechtliche Berater Hahn Gruppe: JP Rechtsanwälte
Dr. Jan Stoppel, Partner (Immobilienrecht, M&A, Corporate)
Die Drooms AG, Europas führender Anbieter von Secure Cloud Lösungen, hat sich an der DocEstate GmbH beteiligt.
JP Rechtsanwälte hat unter der Federführung des Partners Dr. Jens-Peter Eickhoff die Gründer und Alt-Gesellschafter Christoph Schmidt, Jerome Sprinkmeier und Jona Sprinkmeier bei der Beteiligung der Drooms AG beraten.
DocEstate GmbH wurde von Christoph Schmidt und Jerome Sprinkmeier im Jahr 2019 gegründet und ermöglicht Nutzern offizielle Dokumente bei der öffentlichen Verwaltung, Baubehörden und Ämtern digital zu beantragen. Für die Drooms AG ist es die erste Beteiligung an einem PropTech-Unternehmen.
Rechtliche Berater Verkäufer: JP Rechtsanwälte
Dr. Jens-Peter Eickhoff, Partner (M&A, Corporate)
Dr. Jan Stoppel, Partner (M&A, Corporate)
Die auf digitale Transformationsprozesse spezialisierte eTribes Connect GmbH mit Sitz in Hamburg hat 100% der Geschäftsanteile des Corporate Venture Builders Pacemakers Digital Ventures GmbH mit Sitz in Berlin erworben.
JP Rechtsanwälte hat unter der Federführung des Partners Dr. Jens-Peter Eickhoff die Verkäufer Dr. Peter Henssen, Julius Hansen und Robin Rohrmann beim Verkauf ihrer Geschäftsanteile beraten.
Pacemakers Digital Ventures GmbH wurde 2019 von Dr. Peter Henssen, Julius Hansen und Robin Rohrmann gegründet und befindet sich seitdem auf einem beeindruckenden Wachstumskurs. Inzwischen hat Pacemakers Digital Ventures GmbH seine Methodiken zum Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle in einer Vielzahl von individuellen Projekten erfolgreich umgesetzt.
Rechtliche Berater Verkäufer: JP Rechtsanwälte
Dr. Jens-Peter Eickhoff, Partner (M&A, Corporate)
Dr. Jan Stoppel, Partner (M&A, Corporate)
Die Müller Textil-Gruppe, mit Sitz in Wiehl, Deutschland, hat eine Mehrheitsbeteiligung an der Ames Disto Tekstil Sanayi ve Ticaret A.S. mit Sitz in Izmir, Türkei, erworben.
JP Rechtsanwälte hat unter der Federführung des Partners Dr. Jens-Peter Eickhoff und in Kooperation mit BM Law Firm, Istanbul, Türkei, die Müller Textil-Gruppe als Erwerber bei der grenzüberschreitenden Transaktion beraten.
Die Müller Textil-Gruppe ist ein global tätiges Familienunternehmen und Hersteller und Entwickler qualitativ hochwertiger technischer Textilien. Zum Produktspektrum der Gruppe gehören dreidimensionale Abstandsgewirke, 3D-Textilien, Kaschiermaterialien und Abstandshalter.
JP Rechtsanwälte verstärkt sich Dr. Jan Stoppel im Bereich M&A, Immobilienwirtschaftsrecht und Immobilienfonds
Wir freuen uns mitteilen zu können, dass JP Rechtsanwälte Dr. Jan Stoppel als neuen Partner gewinnen konnte. Der ausgewiesene Experte für Fragen rund um regulierte Immobilienfonds ergänzt ab dem 1. Januar 2021 das Team von JP Rechtsanwälte.
Dr. Jan Stoppel kann auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Transaktionen, der Strukturierung und Auflage von geschlossenen und offenen Immobilienfonds im regulierten Umfeld sowie des allgemeinen Immobilienwirtschaftsrechts zurückblicken. Zuletzt war Dr. Jan Stoppel Geschäftsführer einer namhaften Kapitalverwaltungsgesellschaft. Dort hatte er seit dem Jahr 2014 maßgeblichen Anteil am Aufbau eines Verwaltungsvermögens von ca. 2 Mrd. Euro. Zuvor hatte Dr. Jan Stoppel mehrere Jahre als Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei DLA Piper mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht/M&A und Immobilienwirtschaftsrecht gearbeitet.
Mit dem Beitritt von Dr. Jan Stoppel leitet JP Rechtsanwälte sein angestrebtes Wachstum in die Wege und erhält außerdem einen äußerst erfahrenen und gut vernetzten Partner im Wachstumsmarkt der regulierten Anlageprodukte rund um die Immobilie.
Die SAXONIA-Gruppe hat die DODUCO Holding GmbH mit Sitz in Pforzheim und deren Tochtergesellschaften in Deutschland, China, Rumänien und Spanien erworben.
JP Rechtsanwälte hat unter der Federführung des Partners Dr. Jens-Peter Eickhoff die DODUCO Holding GmbH und deren Tochtergesellschaften als Zielgesellschaften bei der Transaktion beraten.
Die DODUCO-Gruppe ist ein Hersteller von elektrischen Kontakten. Zum Produktspektrum des Unternehmens gehören Kontaktwerkstoffe und Kontakthalbzeuge, Bimetall-Bänder, Präzisionsstanzteile und elektromechanische Baugruppen sowie galvanische Beschichtungen. Gegründet wurde DODUCO als Edelmetall-Scheidebetrieb.
Der Verkäufer Tinicum Capital Partners II LP ist ein Fond, verwaltet durch die Investmentgesellschaft Tinicum Incorporated, die in private und börsennotierte Unternehmen investiert.
Die SAXONIA-Gruppe ist Spezialist für Edelmetall-Recycling und die Herstellung von Edelmetallprodukten für die Anwenderindustrie.
Rechtliche Berater DODUCO: JP Rechtsanwälte
Dr. Jens-Peter Eickhoff, Partner (M&A, Gesellschaftsrecht)
Mario Lindner, LL.M., Partner (M&A, Finanzierungsrecht, Immobilienwirtschaftsrecht)
Der Bundestag hat am 25. März 2020 einstimmig den Gesetzentwurf zur Beschränkung des Kündigungsrechts von Vermietern beschlossen, um Mieter zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie ihre Miete nicht zahlen können (die Mitteilung des Bundestags vom 25. März 2020 finden Sie hier; den Gesetzentwurf vom 24. März 2020 finden Sie hier). Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am 27. März 2020 in einer Sondersitzung gebilligt.
Der Wortlaut der neuen Regelung lautet:
„Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen.“
Der Zeitraum, für den bei Nichtzahlung der Miete wegen der Corona-Epidemie die Vermieterkündigung gesetzlich beschränkt wird, kann bei Bedarf per Rechtsverordnung der Bundesregierung auf die Monate Juli bis September 2020 (und mit Zustimmung des Bundestages evtl. sogar noch weiter) verlängert werden.
Die neue Beschränkung des Kündigungsrechts gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien.
Das Gesetz wurde am 27. März 2020 verkündet und trat am 1. April 2020 in Kraft.
Bitte kontaktieren Sie JP Rechtsanwälte, wenn Sie Hilfe benötigen.
Der Bundestag hat am 25. März 2020 einstimmig den Gesetzentwurf zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 beschlossen, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten (die Mitteilung des Bundestags vom 25. März 2020 finden Sie hier; den Gesetzentwurf vom 24. März 2020 finden Sie hier). Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am 27. März 2020 in einer Sondersitzung gebilligt. Die Eckpunkte des neuen Gesetzes sind:
Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ist bis zum 30. September 2020 ausgesetzt (die Frist kann per Rechtsverordnung bis zum 31. März 2021 verlängert werden).
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt nicht, wenn die Insolvenzreife nicht auf den Folgen der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus beruht oder wenn keine Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.
War der Schuldner am 31. Dezember 2019 nicht zahlungsunfähig, wird vermutet, dass die Insolvenzreife auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht und Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.
Haftungserleichterungen für Geschäftsleiter für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife
Einschränkung von Insolvenzanfechtungsrechten
Das Insolvenzantragsrecht von Gläubigern wird für drei Monate eingeschränkt, es sei denn, der Schuldner war bereits am 1. März 2020 insolvent (die Dreimonatsfrist kann per Rechtsverordnung bis zum 31. März 2021 verlängert werden).
Das Gesetz wurde am 27. März 2020 verkündet und trat mit Wirkung vom 1. März 2020 (rückwirkend) in Kraft.
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