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Rechtsanwalt | Partner

Dr. Jan Stoppel


Dr. Jan Filip Stoppel ist seit 2021 Partner bei JP Rechtsanwälte. Er arbeitet seit über 19 Jahren als Rechtsanwalt und ist auf die Bereiche Gesellschaftsrecht / M&A, Immobilienwirtschaftsrecht und Finanzierung spezialisiert.

Vor seinem Eintritt bei JP Rechtsanwälte im Jahr 2021 arbeitete er über 6 Jahre als Rechtsanwalt bei der internationalen Kanzlei DLA Piper in Köln sowie fast sieben Jahre als Syndikusanwalt bzw. Geschäftsführer einer namhaften Kapitalverwaltungsgesellschaft für offene und geschlossene Immobilienfonds.

Dr. Jan Stoppel

Dr. Jan Stoppel

Rechtsanwalt | Partner

T  +49 221 588 770 53
F  +49 221 588 770 55
E  jan.stoppel@j-p.law

Schwerpunkte


Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht sind wir umfassender Ansprechpartner für Unternehmen und Unternehmer in sämtlichen Fragen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts. Wir begleiten Gesellschaften u. a. bei der rechtlichen Ausgestaltung des kaufmännischen Geschäftsbetriebs und der Entwicklung der innergesellschaftlichen Strukturen (Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsordnungen etc.) sowie bei Veränderungen der Gesellschafterstruktur. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei allen registerrechtlichen Fragestellungen. Schließlich begleiten wir Sie im gesamten Bereich der streitigen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Mergers & Acquisitions

Wir begleiten unsere Mandanten umfassend bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Beteiligungserwerben sowie Unternehmenszusammenschlüssen. Unsere Beratung umfasst den gesamten Transaktionsprozess von der Planung und Strukturierung über die Durchführung bis hin zur Implementierung. Wir führen effiziente Due Diligence durch, entwerfen und verhandeln die Transaktionsdokumentation und begleiten den Prozess nach dem Vollzug der Transaktion. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit für Mandanten liegt in der umfassenden Beratung zu sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Kooperationen und Joint Ventures.

Immobilienwirtschaftsrecht

Das Immobilienwirtschaftsrecht gehört ebenfalls zur Kernkompetenz von JP Rechtsanwälte. Wir sind umfassender Ansprechpartner unserer Mandanten bei Immobilientransaktionen (Planung und Durchführung von Asset Deals und Share Deals, Due Diligence Prüfungen, Absichtserklärungen / Letter of Intent, Kaufverträge etc.), bei Projektentwicklungen, bei der Erstellung und Verhandlung von gewerblichen Mietverträgen sowie bei Immobilienfinanzierungen.

Finanzierung

Im Bereich Finanzierungsrecht beraten wir Akquisitions- und Immobilienfinanzierungen und die entsprechenden Sicherheitenverträge sowie Umfinanzierungen oder Prolongationen von bestehenden Finanzierungen.

Kapitalmarktrecht

Im Bereich des Kapitalmarktrechts beraten wir Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Strukturierung und Auflage von offenen und geschlossenen Investmentvermögen sowie zu sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem regulatorischen Umfeld der Kapitalverwaltungsgesellschaften und Alternativen Investmentfonds. Zudem sind wir ein kompetenter und erfahrener Ansprechpartner für die operative Umsetzung der vielfältigen regulatorischen Anforderungen (Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation, Datenschutz, Geldwäscheprävention, Digitalisierung von Prozessen etc.).

Institutionelle Investoren oder Family Offices beraten wir bei der Anlage in Investmentvermögen, Co-Investments, Club-Deals etc.

Veröffentlichungen
  • Die Reichweite der Heilung bei fehlerhafter Beurkundung von Anteilskaufverträgen, GmbHR 2010, 255
  • Vinkulierungsklauseln bei der Vorgesellschaft und bei Umwandlungen, WM 2008, 147
  • Insiderrecht (§ 13) und Ad-hoc Publizität (§ 14) in: Grunewald/Schlitt (Hrsg.), Einführung in das Kapitalmarktrecht, Beck, 3. Aufl. 2014
  • Das System des Wiederverkaufsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Mängelhaftung durch den Wiederverkäufer, JZ 2007, 218
  • Zum Verhältnis von § 284 BGB zu den Regelugen über die Rücktrittsfolgen, ZGS 2006, 254
  • Untersuchungspflichten auf Verkäuferseite im Zusammenspiel mit Untersuchungsobliegenheiten auf Käuferseite, ZGS 2006, 49
  • Der Ersatz frustrierter Aufwendungen nach § 284 BGB, AcP 2004, 81 • Die beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit nach neuem Schuldrecht, JURA 2003, 22
  • Die Rechte des Käufers nach Lieferung einer mangelhaften Montageanleitung, VuR 2003, 176
  • Der Ersatz frustrierter Aufwendungen nach § 284 BGB, Diss. Köln, 2003