Im Gesellschaftsrecht sind wir umfassender Ansprechpartner für Unternehmen und Unternehmer in sämtlichen Fragen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts. Wir begleiten Gesellschaften u. a. bei der rechtlichen Ausgestaltung des kaufmännischen Geschäftsbetriebs und der Entwicklung der innergesellschaftlichen Strukturen (Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsordnungen etc.) sowie bei Veränderungen der Gesellschafterstruktur. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei allen registerrechtlichen Fragestellungen.
Schließlich begleiten wir Sie im gesamten Bereich der streitigen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.